PKV für Studenten

Günstig privat versichert durchs Studium – oft mit besseren Leistungen als der gesetzliche Studententarif.

Zwei Studenten mit Laptops auf dem Campusgelände
Ihr Vergleich

Private Krankenversicherung für Studenten

Günstige Privattarife für Studierende – oft schon ab wenigen Euro im Monat, mit besseren Leistungen als der Studentenbeitrag der GKV.

Während des Studiums

Warum PKV für Studenten interessant ist

Oft sehr günstig

Private Studententarife sind für junge, gesunde Menschen attraktiv kalkuliert – je nach Leistungsumfang teilweise günstiger als der GKV-Studentenbeitrag.

Bessere Leistungen

Freie Arztwahl, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, höhere Erstattungen beim Zahnarzt oder für Sehhilfen – Leistungen, die die GKV für Studenten nicht bietet.

Zeitfenster nutzen

Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist nur in den ersten drei Monaten des Studiums möglich – und gilt dann dauerhaft. Gut entscheiden lohnt sich.

Voraussetzungen

Wer sich als Student befreien lassen kann

  • Einschreibung an einer staatlichen oder anerkannten Hochschule
  • Studienbeginn: Antrag auf Befreiung innerhalb der ersten drei Monate stellen
  • Statusvoraussetzungen: nicht gesetzlich pflichtversichert über einen Job
  • Bestehende PKV über die Eltern endet meist mit dem 23. Lebensjahr – dann eigener Vertrag nötig
Wichtig zu wissen

Die Befreiung ist unwiderruflich

Wer sich einmal von der studentischen Versicherungspflicht befreien lässt, kann diese Entscheidung nicht rückgängig machen. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist später nur möglich, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden – etwa durch eine Beschäftigung unter der Versicherungspflichtgrenze.

Prüfen Sie deshalb vor der Befreiung: Wie gesund bin ich? Welche Leistungen brauche ich im Studium wirklich? Und wie entwickelt sich der Beitrag nach dem Abschluss?

Alles zur Befreiung im Ratgeber

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Weitere Vergleiche

Bis wann muss ich die Befreiung von der GKV beantragen?
Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb der ersten drei Monate des Studiums bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Danach gilt: Ist der Antrag einmal bewilligt, ist er unwiderruflich.
Bis zu welchem Alter gilt die studentische Krankenversicherung?
Die gesetzliche Studentenversicherung endet in der Regel mit Vollendung des 30. Lebensjahres oder spätestens nach dem 14. Fachsemester. Private Versicherer bieten für den Übergang in den Beruf passende Anschlusslösungen.
Kann ich als Student mit Nebenjob privat versichert bleiben?
Ja, solange der Job nicht versicherungspflichtig wird – also innerhalb der geltenden Minijob- bzw. Geringfügigkeitsgrenzen. Wird der Nebenjob hauptberuflich und über der Versicherungspflichtgrenze entlohnt, endet die Familien- bzw. Studentenversicherung.